ADAC : Information für ADAC Korporativclubs: 38% Rabattaktion TomTom GO Navigation App

Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,

sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,

liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

Weihnachten steht allmählich vor der Tür und damit einhergehend Familienbesuche, Skiurlaube oder einfach nur Wochenendtrips zum Entspannen vom ganzen Geschenke- und Familienstress.

Damit Sie Ihre Zeit für das Wesentliche nutzen können und nicht irgendwo auf der Straße im Verkehr verlieren, stellt unser Navigationspartner TomTom ein interessantes Angebot für die ADAC Korporativclubs bereit.

Die TomTom GO Navigation (kürzlich von Stiftung Warentest ausgezeichnet) bietet erstklassige Navigation mit weltweiten Offline Karten sowie Straßen- und Verkehrswarnung in Echtzeit.

Weitere Vorteile der App sowie das Angebot finden Sie auf der beigefügten Anzeige, die Sie gern in Ihrem Clubmagazin für Ihre Clubmitglieder abdrucken können.

Wenn Sie sich für das Testabo für ADAC Clubs (Korporativclubs und/oder Ortsclubs) interessieren, erhalten Sie 3 Monate gratis, wobei das Abo automatisch endet.

Dies entspricht einem Rabatt in Höhe von 38,41% gegenüber dem Jahresabo.

Das Angebot gilt bis 31. Dezember 2021.

Hier geht es direkt zum Angebot: www.tomtom.com/de_de/gonavdach

Sie können aber auch über den beigefügten QR-Code auf die Bestellseite gelangen und wir freuen uns, wenn Sie den QR-Code in Ihrem Clubmagazin für Ihre Clubmitglieder abdrucken.

Damit können wir Ihnen einen weiteren Vorteil als ADAC Club anbieten und wünschen Ihnen viel Freude mit der TomTom GO Navigation App und eine stressfreie Reisezeit an Weihnachten.

Gerne dürfen Sie diese Informationen an alle Ihre Clubfreunde weiterleiten oder uns zusätzliche Emailadressen für den Verteiler an clubs@adac.de  nennen.

Über redaktionelle Veröffentlichungen in Ihren Clubzeitschriften mit Quellenangabe ‚ADAC e.V. – Klassik‘ würden wir uns sehr freuen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Johann König
Referent Klassik Interessenvertretung

ADAC Klassik

ADAC Infos Winterfest

Winterfest: So wird der Oldtimer fit für die kalte Jahreszeit

  • Den Oldtimer richtig auf die Winterpause vorbereiten
  • Vor dem Einwintern sollten einige Dinge beachten werden
  • Tipps und Tricks von den ADAC Oldtimer Experten

München. Wenn das Jahresende näher rückt, ist es für die meisten Oldtimerbesitzer an der Zeit, ihre Fahrzeuge für die Winterpause vorzubereiten. Um mit dem Klassiker im kommenden Frühjahr gleich wieder topfit in die Saison zu starten, sollten vor dem Einwintern der Fahrzeuge einige Dinge beachten werden. Die Experten von ADAC Klassik geben hier nützliche Tipps.

Karosserie: Bevor das Fahrzeug für längere Zeit in der Garage verschwindet, ist eine gründliche Außenwäsche Pflicht. Eine genaue Kontrolle der Lackoberfläche ist im Anschluss obligatorisch: Reste verschiedener Verschmutzungen können sich schon nach kurzer Standzeit durch den Lack fressen. Wird vor der Winterpause Hartwachs aufgetragen, schützt dies die Oberflächen langfristig. Darüber hinaus ist auch eine Kontrolle des Unterbodens und der Radhäuser sinnvoll.

Innenraum: Auch der Innenraum sollte grundsätzlich gereinigt werden, wobei auch unbedingt alle losen Bodenbeläge entfernt werden. Stößt man dabei auf feuchte Stellen, sollte zeitnah die Ursache geklärt werden, da sonst Schimmelbildung droht.

Dichtungen: Gummiläufe und Dichtungen gehören zu den empfindlichen Elementen an einem Fahrzeug und werden oft über die Jahre spröde. Um die Bauteile langfristig geschmeidig zu halten, empfiehlt sich die Behandlung mit einem Pflegemittel.

Motor und Kühlsystem: Vor der Winterpause ist ein Ölwechsel Pflicht. Die Verwendung von hochwertigen Motorölen wird hierfür empfohlen, wobei die Zugabe eines speziellen Öl-Additives ist nicht notwendig ist. Beim Kühlsystem ist es ratsam, das Frostschutzmittel zu überprüfen. Auch wenn in der Winterpause ein Dreh am Zündschlüssel reizt: Von unnötigen Starten des Motors ist abzusehen, denn durch die geringe Schmierung während des Kaltstarts erhöht sich nur der Verschleiß der Bauteile. Zudem kann das dabei entstehende Kondenswasser zu Folgeschäden führen.

Tank: Vor einer längeren Standzeit im Winter sollte der Oldtimer vollgetankt werden. So lässt sich eine mögliche Rostbildung im Tank effektiv verhindern.

Reifen und Felgen: Um die Aufhängungen und die Reifen zu entlasten, empfiehlt es sich, den Oldtimer während der Winterpause aufzubocken. Wenn das Fahrzeug während der längeren Pause auf seinen eigenen Rädern steht, sollte der Reifendruck um etwa 0,5 Bar erhöht werden. Festsitzender Schmutz an den Felgen kann mit Hilfe eines säurefreien Felgenreinigers entfernt werden.

Batterie: Um Schaden an der Fahrzeugbatterie zu vermeiden, ist es ratsam, spezielle Erhaltungs-Ladegeräte zu verwenden. Alternativ kann die Batterie während der Standzeit abgeklemmt und in Zwei- bis Drei-Monats-Intervallen einige Stunden lang nachgeladen werden.

Cabrios: Bei Cabrios sollte das Verdeck auf Rissbildung und aufgeplatzte Nähte überprüft werden. Zudem ist zu empfehlen, Cabrios nur mit geschlossenem Verdeck zu lagern. So kann eine dauerhafte Faltenbildung im Stoff verhindert werden.

Lagerung: Optimal zum Überwintern von Fahrzeugen eignet sich ein geschlossener klimatisierter Raum, in dem eine kühle Temperatur konstant eingehalten wird. Die festen Luft- und Temperaturwerte schützen die Fahrzeuge vor allem vor Kondenswasserbildung in den Hohlräumen. Der Fachhandel bietet auch verschiedene Lösungen zur Luftverbesserung wie beispielsweise Luftentfeuchter an, die dabei helfen können, das Raumklima zu verbessern. Gegen das Einstauben der Fahrzeuge helfen Baumwolltücher oder Car-Cover aus dem Oldtimer-Fachhandel. Folien sollten aufgrund der geringen Atmungsaktivität hierfür nicht verwendet werden. Damit die Bremsbeläge nicht festhaften, sollte die Feststellbremse während der Standzeit nicht angezogen werden.

Abschließend empfiehlt sich noch ein prüfender Blick auf die Plakette. Fällt die Hauptuntersuchung in die Ruhezeit, ist sie nach Wiederinbetriebnahme umgehend nachzuholen, sonst droht ein Bußgeld. Insbesondere bei Fahrzeugen mit vorübergehender Stilllegung ist es ratsam, diese Prüfungen noch vor dem Einmotten zu erledigen.

Weitere umfassende Informationen bietet der ADAC Oldtimerratgeber. Das Standardwerk für Oldtimerfreunde ist in der aktuellen Auflage 2020/2021 für ADAC Mitglieder kostenlos in den ADAC Geschäftsstellen erhältlich, die digitale Fassung steht unter adac.de/klassik zum Download zur Verfügung.

Jahrestreffen 2021 Rückblick

Ein großes Dankeschön geht an unseren Niko für die schöne Veranstaltung sowie  Tour durch den Spessart und dem Odenwald .

Hier ein kleiner Rückblick/Vorgeschmack  zu unserem schönen Jahrestreffen im Spessart und Odenwald

https://youtu.be/V0c1089lXFQ

https://www.facebook.com/124FiatSpider/posts/495624121419511?notif_id=1627892823388242&notif_t=feedback_reaction_generic&ref=notif

Weitere Fotos seitens der Teilnehmer werden sicherlich noch folgen..

Ein weiterer Link für den Download der Fotos folgt auf Anfrage 😀 

Grazie Mille  Spideristi

 

 

Faszination Oldtimer: Kauftipps für Neueinsteiger

Faszination Oldtimer: Kauftipps für Neueinsteiger
Worauf Oldtimer-Interessenten achten sollten
München. Oldtimer erfreuen sich stetig wachsender Beliebtheit: Im vergangenen Jahr ist der Bestand von Fahrzeugen mit einem H-Kennzeichen um 11 Prozent gewachsen. Der Markt für Oldtimer ist vielfältig und ermöglicht bereits für kleines Geld einen Einstieg in ein faszinierendes Hobby. Um lange Freude an der Neuanschaffung zu haben, sollten sich Oldtimer-Interessenten vor dem Kauf gut vorbereiten. Die Experten von ADAC Klassik halten hierzu einige Ratschläge bereit.

Welches Oldtimer-Modell es sein soll, steht meist frühzeitig fest. Dennoch sollten sich Neueinsteiger zuerst mit der gesamten Bandbreite des Hobbys vertraut machen. Welches Budget steht zur Verfügung? Können Arbeiten und Reparaturen selbst durchgeführt werden und wie ist die Ersatzteilsituation für das ins Auge gefasste Modell? Welche Unterhaltskosten sind durch Versicherung, Wartung und auch durch die Lagerung in den Wintermonaten zu erwarten? Diese Aspekte sollten schon vorab in das zur Verfügung stehende Budget einkalkuliert werden. Der Einstieg in das Oldtimerhobby muss dabei nicht teuer sein, denn der Markt bietet gut erhaltene Klassiker bereits für wenige tausend Euro.

Oftmals lohnt es sich, den Kauf eines verwandten, aber jüngeren Modells in Betracht zu ziehen. Fahrzeuge späterer Baureihen sind mitunter besser erhalten und häufig in einem niedrigeren Preissegment angesiedelt. Über alle Baujahre hinweg sollte der Käufer auf die Originalität des Fahrzeugs achten.

Eine ausgiebige Recherche vor dem Kauf hilft langfristig die Freude am Hobby zu erhalten und das passende Fahrzeug zu finden. Dazu sollte man sich im Idealfall auch bei Marken- oder Typenclubs über das jeweilige Modell informieren. Oftmals gibt es dort Experten für die jeweiligen Baureihen, die Kaufinteressenten mit nützlichen Tipps unterstützen können.

Die wichtigsten Merkmale eines Oldtimers sind sein technischer und optischer Zustand. Schon während der Recherche sollte das Hauptaugenmerk daher auf typischen Schwachstellen der bevorzugten Baureihe liegen. Fachzeitschriften veröffentlichen regelmäßig typspezifische Kaufberatungen, ältere Ausgaben sind meist über die Verlage erhältlich. Die Recherche bietet eine gute Basis für die Kaufverhandlungen.

Steht der Favorit fest, lautet die Grundregel: „Nicht übereilt kaufen“. Schnäppchen können sich durch Folgekosten als kostenintensiv entpuppen, auch der Kauf bei Auktionen ist Oldtimer-Neueinsteigern nicht zu empfehlen.

Anerkannte Zustandskategorien erlauben sowohl dem Verkäufer als auch dem potenziellen Käufer eine erste Einordnung des Klassikers. Ohne Prüfung vor Ort sollte man jedoch besser nicht zuschlagen: Aussagekräftig ist nur das, was man in der Realität ansehen und prüfen kann. Voreilige Kaufzusagen können eine Abnahme-Verpflichtung oder eine rechtliche Auseinandersetzung zur Folge haben.

Der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs, der letztlich zur konkreten Bewertung des Angebots herangezogen werden sollte, wird für gewöhnlich erst bei tiefgehender fachkundiger Inspektion sichtbar. Daher sollten man einen Spezialisten für das Fahrzeug zum Besichtigungstermin mitnehmen, auch hier unterstützen Markenclubs. Auch der ADAC bietet in seinen Prüfzentren „Gebrauchtwagenuntersuchungen“ durch erfahrene Fachleute an, egal ob das Prüfobjekt nun vier oder vierzig Jahre auf dem Fahrgestell hat.

Umfassende Informationen und Hilfestellungen zur Anschaffung eines Oldtimers bietet auch der ADAC Oldtimer Ratgeber, inklusive zahlreicher Kontakte zu Marken- und Typenclubs. Das Standardwerk für Oldtimerfreunde ist in der Neuauflage 2020/2021 für ADAC Mitglieder kostenlos in den ADAC Geschäftsstellen erhältlich, die digitale Fassung steht unter adac.de/klassik zum Download zur Verfügung.

Heritage zertifiziert ab sofort auch in Deutschland Klassiker der Marken Alfa Romeo, Fiat, Lancia und Abarth

Neue „Heritage Points“ in den Motor Village Standorten Frankfurt und Hamburg als Anlaufstellen für Besitzer von historischen Automobilen. Echtheitsbescheinigung und Herkunftszertifikat steigern Wert jedes Klassikers. Italienische Zentrale von Heritage führt seit mehr als fünf Jahren Restaurierungen und Zertifizierungen durch.

Frankfurt, im Juli 2021

Ob Abarth Monomille, Alfa Romeo GTA, Fiat 8V oder Lancia Stratos – je seltener ein historisches Fahrzeugmodell ist, umso wichtiger sind Echtheitsbescheinigung und Herkunftszertifikat. Beide Dokumente bestätigen Originalität und Auslieferungsspezifikation des Fahrzeugs, ein wirksamer Schutz vor Fälschungen oder Fahrzeugen zweifelhafter Herkunft. Diese besonders von Besitzern wertvoller Klassiker geschätzte Dienstleistung haben ab sofort die Motor Villages an den Standorten Frankfurt und Hamburg für die Marken Abarth, Alfa Romeo, Fiat und Lancia im Programm. In den neu gegründeten „Heritage Points“ im Rhein-Main-Gebiet und im Norden der Bundesrepublik werden Klassiker nicht nur der Preisklasse jenseits von 100.000 Euro umfassend in Wort und Bild dokumentiert. Die eigentliche Zertifizierung erfolgt anschließend über die Heritage Zentrale in Turin. Die Kosten richten sich nach Aufwand und Fahrzeugwert. Die neuen „Heritage Points“ bieten darüber hinaus weitere Dienstleistungen speziell für historische Fahrzeuge an, darunter exklusive Accessoires sowie eine kleine Auswahl von extrem seltenen Ersatzteilen, die mit Originalwerkzeugen nachgefertigt werden.

Seit mehr als fünf Jahren führt Heritage in der Turiner Zentrale Zertifizierungen und Restaurierungen von Klassikern der Marken Abarth, Alfa Romeo, Fiat und Lancia durch. Die Eröffnung der „Heritage Points“ in Frankfurt und Hamburg folgt der Strategie, einen Teil dieser Dienstleistungen auch außerhalb Italiens anzubieten. Spezialisiertes Personal in allen „Heritage Points“ garantiert eine engagierte und auf die Wünsche der Oldtimer-Liebhaber zugeschnittene Betreuung.

Hauptaufgabe von Heritage ist es, das immense historische Erbe der Marken Abarth, Alfa Romeo, Fiat und Lancia zu bewahren und aufzuwerten. Die eigene, in Turin und Arese beheimatete Sammlung umfasst rund 600 Fahrzeuge. Das Angebot von Heritage geht über Dienstleistungen zu den Klassikern selbst weit hinaus. Es zielt auch auf die Aufwertung und Wiederbelebung eines faszinierenden Erbes ab. Heritage pflegt eine Historie, die heute noch äußerst lebendig ist. Zu den Aktivitäten gehört deshalb auch die Teilnahme an Ausstellungen sowie Wettbewerben für klassische Fahrzeuge.

Heritage Point Motor Village Frankfurt
Homepage: www.motorvillage-frankfurt-wiesbaden.de
Ansprechpartner:
Herr Christian Affa
christian.affa@stellantis.com
Telefon 069-66988-178

Heritage Point Motor Village Hamburg
Homepage: www.motorvillage-hamburg.de
Ansprechpartner:
Herr Michael Sammtleben
michael.sammtleben@stellantis.com
Telefon 040-5530030

ADAC Oldtimerratgeber 2021

ADAC

Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

nach den Lockerungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden auch wieder vermehrt Veranstaltungen der Oldtimer Szene statt.
Wir möchten deshalb auf die ADAC Oldtimer-Ratgeber Broschüre hinweisen, die Sie gerne im Rahmen Ihrer Präsenzveranstaltungen verteilen können.

Falls Sie die gedruckte Version des ADAC Oldtimer-Ratgebers gerne bei Ihrer Veranstaltung, in Ihrem Club oder Betrieb an Oldtimer-Interessierte verteilen möchten, senden wir Ihnen gerne genügend Exemplare kostenlos zu – kurze Rückmeldung per E-Mail an clubs@adac.de mit Liefer-Adresse genügt (VPE: je Karton sind jeweils 30 Stück enthalten). Aus logistischen Gründen können wir derzeit leider keine einzelnen Broschüren versenden.

„Auf insgesamt 204 Seiten im praktischen DIN A5-Format deckt der ADAC Oldtimer-Ratgeber detailliert alle relevanten Themen zu historischen und klassischen Automobilen und Motorrädern ab. Vom An- und Verkauf der Oldtimer über die Pflege und Wartung der Fahrzeuge, von der Restaurierung, Klassifizierung und Versicherung bis hin zu Informationen zu den zahlreichen Klassik-Veranstaltungen des ADAC informiert der kompakte Ratgeber umfassend. Ebenso behandelt er weitere aktuelle Facetten der Oldtimerlandschaft wie beispielsweise Informationen zur Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge oder Themen des Oldtimer-Weltverbandes FIVA.“

Die Online Version des ADAC Oldtimer-Ratgeber 2020/21 finden Sie aktuell unter der folgenden Internetseite:

https://res.cloudinary.com/adacmkv/image/upload/Broschuere-komplett.pdf

Keine Fahrverbote für historische Fahrzeuge

Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

vor vier Wochen wurde eine Online-Petition gestartet, die sich gegen die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) §6 Absatz 4 richtet. Die Petition wurde von der Oldtimer-Szene in den sozialen Medien rasant verbreitet. Wir haben uns den Sorgen der Szene gewidmet und dieses Thema mit unseren ADAC Juristen geprüft und parallel das Thema mit den anderen Verbänden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AGHF) als auch im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK) aufgegriffen und eingehend diskutiert. Sie finden diese Information und unsere Stellungnahme auf unserer Internetseite: https://www.adac-motorsport.de/oldtimer-interessenvertretung/neufassung-stvo-2021

Nun hat sich der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller zu den Diskussionen um die Auswirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Rahmen einer Pressemitteilung geäußert:

Keine Fahrverbote für historische Fahrzeuge

Berlin, 23. Juni 2021. Zu den Diskussionen um die Auswirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:

„Fahrverbote für historische Fahrzeuge drohen nicht. Technisches Kulturgut auf zwei, drei, vier oder sogar mehr Rädern wird auch weiterhin auf unseren Straßen erlebbar sein. Die jüngste Änderung am Straßenverkehrsgesetz ändert daran nichts. Alles was auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes heute möglich ist, war auch vor der Änderung bereits möglich. Das Gesetz wurde lediglich sortiert, einfacher formuliert und Ausführungen zusammengefasst. Die Änderung hatte vor allem einen ordnenden Charakter, wie bereits in der Zieldarstellung des Gesetzes betont wird. Inhaltlich geändert wurde lediglich die Absenkung des Alters auf 15 Jahre für den Führerschein AM16. Darüber hinaus kamen keine neuen Formulierungen ins Gesetz und es sind keinerlei Verschärfung vorgenommen worden. Eine sich in der Szene viral verbreitende Petition verkennt Inhalt und Ziele des am 20. Mai 2021 vom Deutschen Bundestag angenommenen Änderungsgesetzes und speziell den Inhalt des kritisierten Paragrafen 6 Absatz 4. Die Aufregung, dass aufgrund der Gesetzesänderung nun Fahrverbote für Oldtimer drohen, ist völlig unbegründet.

Auch wenn sich mit der Novelle materiell-rechtlich nichts verändert hat, muss sich die Szene stets der Verantwortung für das Hobby bewusst sein. Mehrheiten zur Neugestaltung von Gesetzen können sich ändern. Bislang gibt es im Deutschen Bundestag eine Mehrheit, um historische Fahrzeuge, Motorräder und Nutzfahrzeuge erlebbar auf den Straßen zu halten. Auch die Gesellschaft verbindet ein weitgehend positives Stimmungsbild mit Oldtimern. Diese Unterstützung muss durch eine rücksichtsvolle Teilnahme am Straßenverkehr bewahrt werden. Für alle Aktiven sollte daher immer gelten: Die Freude an unserem Hobby vermitteln wir am besten, indem wir rücksichtsvoll unterwegs sind, umsichtig agieren und unnötige Aktionen von vornherein unterlassen.“

Diese Meldung haben wir auch in unserem ADAC Klassik Facebook Auftritt gepostet: ADAC Klassik – 😎 Eilmeldung: Keine Fahrverbote für historische Fahrzeuge | Facebook

ADAC Infos zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) §6 Absatz 4 und Online Petition

Liebe Clubmitglieder,

will der Gesetzgeber wirklich historische Fahrzeuge verbieten?

Aufgrund des aktuellen Gesetzesbeschlusses zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) §6 Absatz 4 wurde die Oldtimerszene durch eine Online-Petition sehr verunsichert. Nach der Einschätzung der ADAC Juristen führt der aktuelle Gesetzesbeschluss zu keiner Verschärfung im Vergleich zum früheren Gesetzestext.

Sie finden diese Information und unsere Stellungnahme auch auf unserer Internetseite: https://www.adac-motorsport.de/oldtimer-interessenvertretung/neufassung-stvo-2021

„Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit sollte ein Gesetz geschaffen bzw. so geändert werden, dass das zukünftige Fahren von Oldtimern verbieten könnte.
Entstanden wohl aus dem nachvollziehbaren Wunsch der Anrainer von Passstraßen, welche speziell an Wochenenden unter dem Lärm von oftmals manipulierten Motorrad-Auspuffanlagen leiden.
In der vorliegenden Form soll ein Fahrverbot schon dann gerechtfertigt sein, wenn die „Bevölkerung von schädlichen Umwelteinwirkungen betroffen ist“.
Dazu würde es schon genügen, einen Oldtimer, der naturgemäß über keinen KAT verfügt, oder „schlimmer“ noch, einen Zweitakter, der konstruktiv bedingt Öl verbrennt, benutzen zu wollen. Gegen diese Pläne läuft darum noch eine Petition, die unter:
https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-des-6-stvg-gesetzesbeschluss-zum-strassenverkehrsgesetz-drucksache-432-21
erreichbar ist und der sich jeder Oldtimer-Besitzer anschließen sollte, so er denn überhaupt hiervon erfährt. Es haben schon ca. 26 % der notwendigen 50.000 Personen diese Petition unterstützt. Wer mitmachen will, sollte es bald tun, denn sie läuft nicht mehr lange (Stand 07.06.2021 nur noch 6 Wochen).Man kann das ganz einfach auf deren Seite erledigen, ohne eine Briefpost mühsam ausfüllen und abschicken zu müssen.Die Initiatoren dieses Gesetzes haben ihr Vorhaben anscheinend bewusst nicht „an die große Glocke“ gehängt, und die Motorradzeitschrift „Tourenfahrer“ ist bisher die einzige, die darüber berichtet hat. Kein Aufschrei vom ADAC oder anderen Automobilclubs, obwohl sich deren Mitglieder ja gerade deshalb dort zusammengeschlossen haben, um ihre Interessen besser vertreten zu sehen.
Den Artikel der Zeitschrift „Tourenfahrer“ sieht man hier:
https://www.tourenfahrer.de/nachrichten/verkehrsgesetzes/
Es lohnt, sich mit dieser Sache etwas intensiver zu beschäftigen, denn wenn in Zukunft jeder Bürgermeister seinen Ort für Oldtimer sperren kann, sind Treffen, Märkte, Ausfahrten usw. akut bedroht:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0401-0500/432-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Um möglichst viele Oldtimer-Fans zu erreichen, bitten wir diesen Aufruf an alle erreichbaren Oldtimer-Clubs, Interessengemeinschaften, Stammtische, Foren usw. weiterzuleiten.
Wir hoffen inständig, dass genügend Stimmen zusammenkommen, um dieses Vorhaben schon im Keim zu ersticken und wünschen uns allen weiterhin gute Fahrt mit den Autos, die noch eine Seele haben.

Informationen des ADAC zu synthetischen Kraftstoffen, E-Fuels, Care-Diesel, Biosprit etc.

Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,

sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,

liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

das Thema Kraftstoffe beschäftigt uns regelmäßig und verständlicherweise haben uns gerade in der letzten Zeit hierzu zahlreiche Anfragen erreicht.

Aus diesem Grunde haben wir hier einmal einige relevante Informationen der ADAC Experten zusammengestellt. Neben den passenden Links zu den offiziellen Internetseiten finden Sie im Anhang teilweise detaillierte Beschreibungen sowie Positionen.

Synthetische Kraftstoffe – Energieträger der Zukunft?

https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/alternative-antriebe/synthetische-kraftstoffe/

CARE – Der umweltfreundliche Diesel-Pkw

https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/benzin-und-diesel/care-diesel/

Biosprit E10

http://www.adac.de/e10

In Deutschland sind die Kraftstoffanbieter gemäß § 3 (2) der 10. BImSchV verpflichtet, an allen Tankstellen, die Super E10 anbieten, auch Super E5 weiterhin vorzuhalten – und zwar zeitlich unbefristet. Zu beachten ist, dass E5 nicht „ethanolfrei“ heißt, sondern dass max. 5 Vol.% Ethanol enthalten sein dürfen, bei E10 sind es max. 10 Vol.% Ethanol.

Ausnahmeregelungen sind nur für sehr kleine Tankstellen vorgesehen. Diese Pflicht könnte nur durch eine Änderung der Verordnung zurückgenommen werden. Bestrebungen, die Bestandschutzregelung abzuschaffen, gibt es seitens der Bundesregierung derzeit nicht. Damit geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus: Die EU verlangte nur ein verpflichtendes Anbieten von E5 bis 2013. Eine Übersicht zur Verfügbarkeit von E5 in anderen Ländern haben wir leider nicht.

Diese Infos können Ihnen als Basis für aktuelle Diskussionen rund um Kraftstoffe dienen.

Wir möchten auch hier wieder einmal auf die relevanten Informationen im ADAC Oldtimer-Ratgeber hinweisen.
Die Online Version des ADAC Oldtimer-Ratgeber 2020/21 finden Sie aktuell unter der folgenden Internetseite: https://res.cloudinary.com/adacmkv/image/upload/Broschuere-komplett.pdf

Das Kapitel 14 „Kraftstoffe“ ist per Direktlink hier verfügbar: https://res.cloudinary.com/adacmkv/image/upload/Kapitel_14.pdf

Falls Sie die gedruckte Version des ADAC Oldtimer-Ratgebers bevorzugen, senden wir Ihnen dies Broschüre mit 204 Seiten Umfang im DINA5 Format gerne zum Verteilen an Ihre Club-Mitglieder kostenlos zu – kurze Rückmeldung mit Liefer-Adresse genügt (VPE: je Karton sind jeweils 30 Stück enthalten).

Noch ein paar Worte speziell in Sachen Oldtimer-Fahrzeuge: Unsere historischen Fahrzeuge sind Automobiles Kulturgut. Oldtimer machen nur knapp 1% des gesamten Kfz-Bestandes aus. Mit der geringen Laufleistung von ca. 1.500 km pro Jahr liegen die Fahrleistungen aller Oldtimer im Promille Bereich im Vergleich zu den Fahrleistungen des gesamten Fahrzeugbestandes aus. Diese und weitere Fakten haben wir gemeinsam mit anderen deutschen Oldtimer-Verbänden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AGHF) in der Broschüre „Wir lieben Oldtimer“ zusammengefasst.

Wir denken, dass diese Zusammenstellung ebenfalls für Sie hilfreich sein kann, um in einer manchmal aufgeheizten Diskussion sachliche Argumente für das Fahren unserer geliebten Oldtimer parat zu haben. Sie finden diesen Flyer auch zum Download z.B. hier: https://ticker.mercedes-benz-passion.com/wir-lieben-oldtimer-initiative-der-ag-historische-fahrzeuge/ – Bestellen Sie gerne ein paar dieser Flyer zum Verteilen in Ihrem Clubumfeld – kurze Rückmeldung an clubs@adac.de mit Liefer-Adresse genügt.

 

Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Mitteilungen der Juristischen Zentrale des ADAC

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Mitteilung möchten wir Sie über eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG)
informieren. Das Gesetz tritt am 23.10.2020 in Kraft.
1. Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen
Reine Elektrofahrzeuge, die vom 18.05.2011 bis 31.12.2020 erstmalig zugelassen werden, sind von
der Kfz-Steuer befreit. Diese Befreiung von der Kfz-Steuer wurde bis 31.12.2030 verlängert.
Bei Fahrzeugen, die zu einem Elektrofahrzeug umgebaut wurden, darf der Umbau nach der Neuregelung bis 31.12.2025 erfolgen. Die Steuerbefreiung gilt ab dem Tag, an dem die Zulassungsbehörde die Voraussetzungen für den Umbau als erfüllt ansieht.
2. Auswirkungen des CO2-Ausstoßes bei der Berechnung der Kfz-Steuer
Wie bisher werden je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum bei Fremdzündungsmotoren
2,00 EUR und bei Selbstzündungsmotoren 9,50 EUR Steuer erhoben.
Bei einer Erstzulassung ab 01.01.2021 wird der CO2-Ausstoß stärker berücksichtigt. Bislang führte
eine Überschreitung des Grenzwertes von 95 g/km (Erstzulassung ab 01.01.2014) zu einer Erhöhung der Kfz-Steuer um 2,00 EUR pro Gramm Überschreitung.
Bei Überschreiten des Grenzwertes von 95 g/km führt jedes Gramm CO2-Ausstoß, das über diesem
Grenzwert liegt, nach neuem Recht zu einer Erhöhung gemäß folgender Tabelle:
über 95 g/km bis zu 115 g/km 2,00 EUR
über 115 g/km bis zu 135 g/km 2,20 EUR
über 135 g/km bis zu 155 g/km 2,50 EUR
über 155 g/km bis zu 175 g/km 2,90 EUR
über 175 g/km bis zu 195 g/km 3,40 EUR
über 195 g/km 4,00 EUR
Beispiel: Dieselfahrzeug mit einem Hubraum von 1995 Kubikzentimeter und einem CO2-Ausstoß
(kombiniert) in Höhe von 136 g/km:

• Anteil, der auf den Hubraum entfällt: 20 x 9,50 EUR = 190,00 EUR
• Anteil, der auf CO2-Ausstoß entfällt:
über 95 g bis 115 g 20 x 2,00 EUR
über 115 g bis 135 g 20 x 2,20 EUR
über 135 g bis 155 g 1 x 2,50 EUR
Gesamt = 86,50 EUR
Die Jahressteuer beträgt in diesem Fall bei einer Erstzulassung ab 01.01.2021 276,50 EUR
(190,00 EUR + 86,50 EUR).
Wichtig: Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf Fahrzeuge, die bereits vor dem 01.01.2021
zugelassen wurden oder werden.
3. Steuerfreibetrag für besonders emissionsarme Pkw mit Verbrennungsmotoren
Bei Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis maximal 95g/km erfolgt eine Befreiung der Kfz-Steuer in Höhe
von 30 EUR. Dies gilt für Fahrzeuge, die vom 12.06.2020 bis 31.12.2024 erstmalig zugelassen werden. Die Befreiung ist auf 5 Jahre begrenzt und endet spätestens am 31.12.2025.
4. Wegfall einer Sonderregel für Kraftfahrzeuge, die sowohl der Personen- als auch der Güterbeförderung dienen
Die Sondervorschrift, die bei Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung und gleichzeitig Güterbeförderung (z.B. Kastenwagen) dazu führte, dass ein Fahrzeug trotz Zulassung als Lkw nach den
Grundsätzen für Pkw besteuert wurde, wurde gestrichen. Künftig werden diese Fahrzeuge, die als
Lkw zugelassen sind, daher nach den Grundsätzen für Lkw besteuert.

Wenn Sie Fragen rund um dieses Thema haben, helfen Ihnen die Clubjuristen unter der
Rufnummer (089) 76 76 – 24 23