24. Dezember 2005 um 12:38 #146333
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Keymaster
Hallo Spiderfreunde !
Das Problem mit dem kleinem Kennzeichen liegt bei der Erstbegutachtung (Vollabnahme §21 StVZO) !
Wenn der TÜV (in den neuen Bundesländern die Dekra) hier nicht direkt die passende Größe einträgt, hat man verloren. Denn leider gibt es einen Erlass des Verkehrsminensteriums, der die nachträgliche Änderung der Kennzeichengröße nicht gestattet. (Das war wohl auf die vielen Harley Fahrer gemünzt).
Gruß Jörg
