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26. Oktober 2015 um 15:05 #157138
Anonym
Inaktiv
…so weit ich informiert bin, besteht seit dem 1.1.1970 Nachrüstpflicht für eine Warnblinkanlage bei einer EZ vor dem 1.4.1970… (zumindest bei PKW)
Im Zweifelsfall hilft vielleicht ein Blick in §§53a, 54 StVZO 😉
Grüß aus dem grauen Waldeck
Harald