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12. Oktober 2015 um 10:47 #157079
Dietmar
Teilnehmer
Beim Eintrag des H-Kennzeichens wird die Schadstoffschlüsselnummer im KFZ-Schein geändert. Dann erkennt der Prüfer nicht mehr, ob ein Kat eingebaut sein muss. Andererseits ist der Kat bestimmt in der ABE vermerkt. Diese müsste dann beim Ausbau des Kat erlöschen.
Insofern wird’s beim TÜV meist kein Problem sein, ist aber trotzdem nicht zulässig.