Startseite › Foren › Spider & Co. › Technik › St0ßfänger/Stangen TÜV austragen › Re:Re: St0ßfänger/Stangen TÜV austragen
Habe ich im Netz gefunden:
Es gibt in der Tat kein Gesetz oder Rili, welche/s das Entfernen einer Stoßstange regelt.
Aber dieses:
§ 30 StVZO:
Beschaffenheit der Fahrzeuge.
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, .
Übrigens: Wenn eine Gefährdung zu erwarten ist, greift Erlöschen der BE nach § 19(2) StVZO. Und dann wirds teuer…
Aber eine Pauschalaussage diesbezüglich ist nicht möglich.
Und „Austragen“… m.E. ist es dann Auslegungssache des Rennleiters, wobei er an eine Abnahme auch nicht zwingend gebunden ist…Aber dann ist immerhin die BE aufgrund der Veränderung und das Gutachten des aaS durch das SVA quasi neu erteilt und somit eigentlich ja nicht erloschen. Somit rein rechtlich auf der sichereren Seite.
Bei Heckstoßstangen mit Veränderung der Kennzeichenleuchte siehts etwas anders aus.
Eine gute Erläuterung mit Verweisen hierzu befindet sich auf der Startseite von http://www.stvzo.de