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- 12. Juli 2014 um 14:05 #144499AnonymInaktiv
Hallo, hat einer von Euch einen Nachweis auf 4 eingetragene Sitze im DS? Oder kennt einen TÜV im Raum München, der nicht so komplett durchgeknallt ist wie in Garching?
Kurz zur Vorgeschichte: Original-Rücksitzbank montiert, Gurte an den auch beim DS in der Mitte noch vorhandenen verstärkten Karrosseriepunkten mit M10 8.8 und schweren Gegenscheiben befestigt. geht alles bestens.
1. TÜV-Ablehnung: Der nagelneue Gurt aus einem in Deutschland zugelassenen Koreaner hatte das falsche EU-Siegel, an einem Neuwagen sei dies erlaubt, als Einzelteil könne es aber nicht zugelassen werden. Gurte gewechselt.
2. TÜV-Ablehnung: die vorgelegte Fahrzeugscheinkopie aus einem CS0 wird nicht anerkannt, der Nachfolger könne ja technisch komplett anders sein … Mindestens müsse ein Gewichtsgutachten her, ob das Gewicht identisch sei.
3. TÜV. Gutachten: ja das Gewicht ist identisch! TÜV: Pech, die Zuladung ist zu gering. Frage, warum dann über 100.000 von den Dingern so als 2+2 zugelassen wurden, wird nicht beantwortet. Inzwischen würden halt andere Werte gelten, eine Eintragung sei nicht möglich. Aber der TÜV hat eine Lösung: Bringen Sie uns eine Originalbescheinigung des Herstellers, dass CS0 und DS identisch sind! Aber der Ingenieur ist noch schlauer: auch das reiche leider nicht, denn es sei nicht ersichtlich, dass es sich bei der eingebauten Rücksitzbank auch wirklich um das originale Teil handle, es fehle eine nachweisbare Teilenummer… Mein Hinweis wird ignoriert, dass doch ein Blick auf die spezielle Form und das völlig identische Aussehen der Vordersitze hinreichend sein sollte.
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