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- 13. Oktober 2016 um 15:18 #145577nicgion@aol.deTeilnehmer
Hallo in die Runde ! Kurze Frage zur Steuerklasse : SChlüsselnummer im Schein lautet 0401 , die letzten beiden Ziffern sollen maßgebend sein . Und da ja eine grüne Plakette am Auto klebt und laut Tabelle http://www.code-knacker.de/schadstoffgruppen.htm die Schadstoffgruppe 4 ( ist gleich die Norm ? ) herauskommt , sollte nach meiner Rechnung , die aber auch durchaus falsch sein kann 😉 , nach dem Rechner http://www.code-knacker.de/schadstoffgruppen.htm 135,00 EUR Steuer herauskommen.Leider flatterte die Schäuble Rechnung über 302,00 EUR herein. Wo liegt mein Fehler ? Oder Deren ? Danke vorab für die Info . 😆
- 13. Oktober 2016 um 17:24 #159843AnonymInaktiv
Mach doch die H Abnahme. … kostet dann nur 192 pro Jahr an Steuern anstatt 302
- 13. Oktober 2016 um 17:52 #159844AnonymInaktiv
Hi,
ich fahre trotz gültigem H-Gutachten mit Saisonkennzeichen.
Ist die preiswerteste Lösung. - 13. Oktober 2016 um 18:49 #159845AnonymInaktiv
Dann aber ohne H auf der Nummer, gell?
Sind dann halt die Umweltzonen ein Problem. 😥
- 13. Oktober 2016 um 19:25 #159846AnonymInaktiv
Wieso?
Mit KAT und grüner Plakette hast du freie Fahrt. - 14. Oktober 2016 um 5:09 #159847AnonymInaktiv
Ahhh… mit Kat. Klar.
Hat halt nicht jeder… 😉
- 14. Oktober 2016 um 6:36 #159848AnonymInaktiv
Die Kombination H-kennzeichen mit Saison kennz. Geht leider nicht. Zumindest in unserm Landkreis. Das wäre wirklich die billigste Variante (ohne Kat).
Gruß
Klaus - 14. Oktober 2016 um 7:29 #159849AnonymInaktiv
Saison geht natürlich auch , 4 – 10 entspricht ca. 177 Euro ( mit kat)
H kennzeichnen und Saison zusammen ist nicht zulässig, gibt es nich in Kombination.
- 14. Oktober 2016 um 9:21 #159850Klaus S.Teilnehmer
Hallo an alle,
es deutet aber alles darauf hin dass in Zukunft Oldtimerkennzeichen auch als Saisonkennzeichen möglich sind.
Im Entwurf der 3. Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und strassenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist im neu gefassten §16a Abschnitt 4 Nummer 4 Satz 5 der Satz geändert in „Für Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen gilt Abschnitt 5a Nummer 2 bis 6 entsprechend.“
Die Änderung erfolgt im Zuge dessen, dass Saisonkennzeichen für Elektrofahrzeuge mit einem „E“ an letzter Stelle zulässig sind und in vorgenanntem Abschnitt 5a beschrieben wird.
Zur Zeit finden die Beratungen statt. Die Verordnung soll aber noch in 2016 verkündet werden.
Dies zu eurer Information.
Viele Grüße
Klaus - 14. Oktober 2016 um 9:47 #159851AnonymInaktiv
Interessant.
Halte uns bitte auf dem Laufenden. 😉
- 14. Oktober 2016 um 10:59 #159852AnonymInaktiv
@frischling wrote:
Ahhh… mit Kat. Klar.
Hat halt nicht jeder… 😉
Hallo,
mit H Kennzeichen gibt es außer der steuerlichen Vergünstigung auch bei den meisten Versicherungen günstigere Beiträge. Umweltzonen sind kein Problem und außerdem finde ich gehört an einen „gescheiten“ Oldtimer auch ein H-Kennzeichen.Spidergrüße
Gunter
- 14. Oktober 2016 um 15:48 #159853AnonymInaktiv
Ich habe meinen Spider damals ab und wieder angemeldet. Das hat jeweils 11€ gekostet.
Dadurch habe ich damals 5 Montate Steuern und Versicherung gespart.
Mach ich jetzt aber nicht mehr.
Werde den Wagen auch im Winter sporadisch bewegen, wenn es die Witterung zulässt.
Standschäden sind in der Regel teurer als das was man an Steuern/Versicherung einspart.
Das ist natürlich nur meine Meinung 😉
Gruß Kai - 14. Oktober 2016 um 17:25 #159854WinniTeilnehmer
Soll doch jeder für sich selber entscheiden ob Saison oder H Kennzeichen, ich tendiere auch zum H Kennzeichen, aber das ist meine Auffassung.
Ich kenne einige die nur wegen der Kohle auch beim H Kennzeichen im Winter den Wagen abmelden und im Frühjahr wieder zulassen.
Wenn ich dann aber mal anfange zu rechnen mit Zeitaufwand und Gebühren, muß man sich fragen was sie gespart haben.
Kai, die Gebühren bei dir in Gelsenkirchen, gibt es nur bei euch.
Hier abmelden 5,95 Euro und wieder anmelden mit reservieren des alten Kennzeichens 34,00 Euro.Gruß Winni
- 14. Oktober 2016 um 17:55 #159855AnonymInaktiv
Hallo Klaus,
danke für den Hinweis. Wäre schön, wenn sich die Gesetzgebung mal in eine positive Richtung für uns Oldtimerfahrer entwickelt.
Ein H für`s Ego brauch ich nicht. Und meine Versicherung unterscheidet nicht zwischen Oldtimer mit H oder ohne H-Kennzeichen. Entscheidend ist nur das entsprechende Gutachten.
- 16. Februar 2017 um 9:12 #159856Klaus S.Teilnehmer
Hallo an alle,
ich komme zurück auf meine Info und Vorankündigung vom 14. Oktober 2016 zum Thema „Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen“.
Mit der dritten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und anderen straßenverkehrsrechtlichen Richtlinien hat der Bundesrat am 10.02.2017 der vorgeschlagenen Änderung zugestimmt. Somit sind mit Veröffentlichung im Verkehrsblatt, die in der nächsten Ausgabe gegen Ende Februar/Anfang März erfolgen wird,
„Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen“
amtlich auch zulässig. Da es sich hierbei um eine Verordnung des Bundes handelt können Bundesländer oder Zulassungskreise eine derartige Antragstellung nicht ablehnen.
Viele Grüße
Klaus - 16. Februar 2017 um 12:02 #159857AnonymInaktiv
Wow….. das sind ja mal gute Neuigkeiten. ….. den ein oder anderen wird es freuen…….
- 16. Februar 2017 um 17:16 #159858AnonymInaktiv
Hallo Holger,
lass dir das kleine Schild eintragen und gut ist.
Ich finde, dies ist mal eine wirklich gute Nachricht.
Bin mal gespannt, ab wann man entsprechendes bei der Zulassungsstelle beantragen kann. - 17. Februar 2017 um 17:37 #159859AnonymInaktiv
Hallo zusammen,
anbei weitere Informationen zum Thema H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen.
Sicherlich für den ein oder anderen interessant.
Viele Grüße
Marcel
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