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- 20. Dezember 2005 um 20:09 #143309liedlg@t-online.deTeilnehmer
Hallo,
wer kann mir weiterhelfen. Ich habe einen US Spider CS0, Bj. 80. Die Nummernschildbeleuchtung ist für die kleinen US Kennzeichen ausgelegt. Ich möchte das Fahrzeug original belassen, den Umbau der Bleuchtung möchte Ich vermeiden. Wer hat Erfahrung mit der Eintragung? Gibt es Unterlagen od. Gutachten die mir evtl. weiterhelfen könnten?
Danke im voraus!! Evtl. Unkosten/Auslagen werden selbstverständlich von mir übernommen. Gruss, Mike. - 22. Dezember 2005 um 15:46 #146331SchweikertTeilnehmer
Hi!
Ich habe hinten an meinem CS0 (82ér)ein kleines Nummernschild eingetragen:
Benötigt wird ein „Gutachten“ eines TÜVlers, der Dir bestätigt, das nur
eine maximale Kennzeichengröße von 28cm (?) breite befestigt werden kann…In Essen kostet dann die Ausnahmegenehmigung vom Straßenverkehrsamt noch mal ~120 Euronen…gilt dann für das Kennzeichen…..wenn Du das Gutachten also auch für vorne hast, brauchst Du „nur“ einmal 120,- € bezahlen….
Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich wohl auf die Größe der Buchstaben….ist nen Mopped (125er) Kennzeichen….
Peter
- 22. Dezember 2005 um 20:43 #146332info@net-ter.deKeymaster
Hallo
bei mir war die Größe schon eingetragen (300x160mm). Der zuständige Amtsleiter bestand aber darauf das ich mit dem Spider vorbeikomme damit er sich das anschauen kann ob es nicht doch eine andere Möglichkeit gibt. Als er erkannte das es nur mit dieser Größe geht, habe ich dann ein Nummernschild bekommen. Allerdings nur ein Normales „Da es auf dieser Zulassungsstelle keine Mopetschilder für Autos gibt“. Damit war auch die Möglichkeit einer Saisonzulassung nicht gegeben.
Das kann der Amtsleiter wohl selbst entscheiden ob er kleine Nummernschilder vergibt oder nicht. Ich denke nicht das man da ein Recht drauf hat.Gruß Spiderman
- 24. Dezember 2005 um 12:38 #146333info@net-ter.deKeymaster
Hallo Spiderfreunde !
Das Problem mit dem kleinem Kennzeichen liegt bei der Erstbegutachtung (Vollabnahme §21 StVZO) !
Wenn der TÜV (in den neuen Bundesländern die Dekra) hier nicht direkt die passende Größe einträgt, hat man verloren. Denn leider gibt es einen Erlass des Verkehrsminensteriums, der die nachträgliche Änderung der Kennzeichengröße nicht gestattet. (Das war wohl auf die vielen Harley Fahrer gemünzt).
Gruß Jörg - 25. Dezember 2005 um 14:49 #146334info@net-ter.deKeymaster
Hi Mike,
hatte die gleicheProbleme und Einstellung, war bei der 1. TÜV Vorführung im Bericht eingetragen aber unsere Zulassungsstelle hat das nicht akzeptiert, also hab ich mir ein quadrat.Kuchenblech hinten besorgt, jetzt mit Saisonkennzeichen passt alles wunderbar und sieht trotzdem „orginal“ aus.
VG aus Schwaben
Mark S. - 26. Dezember 2005 um 10:50 #146335SchweikertTeilnehmer
Und versuch auf jeden Fall, auch vorn nen anderes Nummernschild zu bekommen! Grund:
Der Kühler des CS0 ist auf Amerika ausgelegt….80Mp/h und kein Nummernschild vorne….mein Wagen wird jetzt immer zu heiß….deshalb hab ich das Schild schon auf die Seite gesetzt….nur hab ich dafür keine Erlaubnis….
Also: am besten nen kleines Nummernschild rechts oder links neben den Kühler….wenn´s der Prüfer bewilligt….
Peter
- 12. Mai 2006 um 17:12 #146336info@net-ter.deKeymaster
Also es gibt keine Veranlassung der Zulassungsstelle eine vom Tüv oder anderer Stelle Eingetragenes Nummernschild zu bewilligen. Es ist abhängig vom Beamten der Zulassungsstelle, er kann die Eintragung ignorieren. Ausser der Umbau des Kennzeichenhalters und Beleuchtung überschreitet 10 % des Fahrzeugwertes. Muß man halt eine Gute Werkstatt kennen die einem soetwas bescheinigt 😉
🙄 - 13. Mai 2006 um 14:40 #146337info@net-ter.deKeymaster
Noch besser: Ich wies die dicke Tante bei der Hamburger Zulassungsstelle auf den Eintrag bzgl. Maximalbreite des hinteren Schildes hin. „Hamse den Wagen da?“ „Nö.“ „Na denn.“
Jetzt habe ich ein Käfer-Backblech, das nur nach Umkanten der Seiten zwischen die Leuchten passte. Ob das im Sinne des Erfinders ist… 👿Nils
- 11. Juli 2007 um 14:07 #146338info@net-ter.deKeymaster
Hi,
hab am letzten Montag meinen US Spider zugelassen. Ich hatte das alte Nummernschild dabei (Ohne EU/Deutschland-Zeichen und ohne Saisonangabe).
Als ich dann sagte, dass das Nummernschild nicht breiter als dieses hier sein darf, sagte der Beamte erstmal: Das geht nicht, das Format gibt es nicht mehr.
Glücklicherweise hab ich mir vorher die ganzen Zusatzangaben im Fahrzeugschein angeschaut – da steht max. Kennzeichengröße 320×150 – und dem Herren darauf angesprochen.
Da sagt er plötzlich, dass es dann kein Problem ist, ich bekomme ein Mopedkennzeichen. (Dies ist aber nur hinten erlaubt!)Also ohne Eintrag, KEIN kurzes Kennzeichen!
Gruß Daniel
- 23. Juli 2007 um 9:12 #146339info@net-ter.deKeymaster
Der Kühler des CS0 ist auf Amerika ausgelegt….80Mp/h und kein Nummernschild vorne….mein Wagen wird jetzt immer zu heiß….deshalb hab ich das Schild schon auf die Seite gesetzt….nur hab ich dafür keine Erlaubnis….
Wenn dein Spider bei geringer geschwindigkeit zu heiss wird ist nicht das Nummernschild dafür verantwortlich 😉 eher würde ich auf Wasserpumpe oder verkalkten Kühler Tippen, vielleicht auch Thermostat.
Die Abdeckung des Nummernschilds ist viel zugering um den Kühler stark zubeinträchtigen. - 24. Juli 2007 um 10:00 #146340info@net-ter.deKeymaster
Tagchen,
also bei mir war es für hinten eingetragen. Voren hatte ich erst ein großes drauf. Bin öfters hängengeblieben (war seitlich unter der Stoßstange montiert) und dann mit dem Spider zur Zulassung und ohne Probleme ein kleines Kennzeichen auch für vorne bekommen (siehe Bild „Autos der User) 🙄
Kurzes, freundliches Gespräch und alles i.O.
😮
- 25. März 2010 um 16:51 #146341info@net-ter.deKeymaster
Hey,
ich habe mir meinen Spider vor gut 2 Wochen gekauft und hatte dass 300x160mm Kennzeichen schon eingetragen.
Mein Vorgänger hat dieses durch gutes zureden beim Tüy genehmigt bekommen. Bei der Zulassung hatte ich die Probleme meines Vorredners, dass Fahrzeug vorführen zu müssen nicht.
Ich habe von dem Zuständigen Mitarbeiter nur die Aussage bekommen, wenn es in den Papieren steht, dann müssen wir halt ein Kennzeichen passend machen. habe jetzt eins von einer 80er BN-xx x drauf. Cool finde ich, dass da nächstes Jahr auch noch das H drauf passt.
Hier hilft wohl Vitamin B ungemein.
MfG
Dirreck
- 19. September 2014 um 12:14 #146351AnonymInaktiv
Ich muss heute dieses, wahrscheinlich für viele, leidige alte Thema nochmal aufgreifen. Ich habe heute erfolgreich das H-Kennzeichen erhalten und umgemeldet. Nun wollte der Amtsleiter das Mopedkennzeichen nicht genehmigen, obwohl ich eine Eintragung seit vielen Jahren von 320x150mm habe.
Er muss für eine Ausnahmegenehmigung zuerst nochmal eine persönliche Sichtprüfung machen. Hatte das Auto nicht dabei.Gibt es in den jeweiligen Bundesländern und Landkreisen unterschiedliche Vorschriften oder gar Ermessensentscheidungen?
Danke Euch.
- 19. September 2014 um 12:30 #146352AnonymInaktiv
Moij,
ich musste vorführen (Chef LK Zul.Stelle) und habe ein kleines hinten erhalten (lag in seiner Macht), vorne durfte er nicht bewilligen. Aber einen LK weiter geht das (Wü) 🙁 - 19. September 2014 um 17:30 #146353AnonymInaktiv
Ich habe 1 1/2 Jahre gebraucht, bis ich hinten das kleine hatte.
Trotz Eintragung usw. Alles durchgemacht, Tüv,Reg-Präsidium Tübingen, Amtsleiter usw.
Aber ich bin denen solange auf den Geist gegangen, bis er aufgegeben hat. 8)
Gruß
Markus - 19. September 2014 um 18:06 #146354AnonymInaktiv
Jaja, leidiges Thema mit dem kleinen Nummernschild.
Mein Spider hatte im Juni Vollabnahme nach 13-jähriger Standzeit und Umbau auf Chromstossstangen. Ich habe den Spider, der im großen Fiat Spider Buch (Heel) auf Seite 48 und im Buch Fiat 124 Spider & Coupe von H. Schrader auf Seite 40 abgebildet ist. Damals zugelassen auf den Lahn-Dill-Kreis (damals war das nur das „L“, seit der Wende hat das „L“ ja Leipzig. Für das Kennzeichen wurde aber Bestandsschutz gewährt).
Das damalige Kennzeichen L-SV 4 (ich habe es heute noch als Beweis) paßte zwischen die klobigen US-Vorrichtungen. Im Zuge meines Umbaus auf Chromstossstangen habe ich das Kofferraumschloss mittig und ein wenig tiefer 8) versetzt (also wie BS). Bei der TÜV-Abnahme hat mir der Prüfer eine maximale Kannzeichengröße von 400 x 130mm bescheinigt. Natürlich nur nach gutem Zureden. Damit bekam ich in München (Zulassungsbezirk München Stadt) die Sonderkombination M-BA 2H. In der sog. Engschrift paßt das gerade noch. Die Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle hat keinen Cent mehr gekostet. Ich habe den Zulassungsbeamten nur gebeten, die maximale Kennzeichengröße 400 x 130 für hinten und vorne (!!!) in die Papiere einzutagen. Das hat er gemacht. Und so habe ich nun hinten und vorne ein Kennzeichen in der Größe 400 x 120 (120 ist die Normhöhe bei einzeiligen KZ). Die normale Buchstabenkombination für den Zulassungsbezirk München Stadt ist M- XX und mindestens 3 Zahlen. Zusammen mit dem „H“ wäre da sowieso nur ein zweizeiliges Kennzeichen möglich. Wenngleich diese Form der Kennzeichen damals und auch in Italien normal gewesen ist, gefällt mir das Heck meines Spiders so viel besser.
Was lernen wir daraus? Es ist der totale Ermessensspielraum und Glücksache. ist der Zulassungsbeamte mit dem falschen Fuß aufgestanden, dann zweifelt er auch die Bescheinigung des TÜV-Prüfers an. Deswegen mein Rat: Nie mit dem Auto selbst vorfahren. Hilfreich ist auch die Aussage, das Auto steht irgendwo etliche Kilometer entfernt und das Beibringen wäre eine unverhältnismäßig große Zumutung. Ggf. den nächsten Vorgesetzten verlangen – das hilft manchmal zusätzlich. Und darüber hinaus aus dem Internet einige Fotos von Spidern mit kleinem Kennzeichen ausdrucken und sicherheitshalber dem Beamten unter die Nase halten – aber erst dann, wenn er im ersten Zug Mucken macht.
Gruß Axel
- 20. September 2014 um 7:39 #146355AnonymInaktiv
[attachment=0:11n4b73o]Fiat02.jpg[/attachment:11n4b73o][attachment=1:11n4b73o]Fiat01.jpg[/attachment:11n4b73o]
Vor 25 Jahren war alles einfacher 8) 😉
Grüße aus Dortmund
Martin
- 21. September 2014 um 5:55 #146356AnonymInaktiv
@HOLLYDOC wrote:
darfste aber auch kein h beantragen , denn dann geht´s auch bei dir los
Wenn er – wie ich – das Kennzeichen genau zwischen die Aussparung der Heckstossstange macht, dann reicht es aber soger mit einem H und einem EU-Kennzeichen noch genau. Das sind dann exakt die von mir beschriebenen 400 mm.
Gruß Axel
- 21. September 2014 um 7:37 #146357AnonymInaktiv
Genau dann gets los. 😯
Beim H gibt eine neue Nummer. Einfach ein H hinten dran ist nicht. 🙄
Ist jedenfalls bei uns so.Ich würde zumindest vorher beim Amt nachfragen… 😉
Im Zweifel kein H machen….
Gruß
Markus - 21. September 2014 um 16:43 #146358AnonymInaktiv
@frischling wrote:
Beim H gibt eine neue Nummer.
Das ist ein Irrtum. Bei Umschreibung auf H oder Saisonkennzeichen gibt es keine neue Nummer. Bei Zulassungsstellen und in Flensburg ist nur das amtliche Kennzeichen wichtig, nicht die zusätzlichen Erweiterungen wie Saison oder H.
Ich habe meinen Alfa Spider im Mai diesen Jahres von Saisonkennzeichen (04 – 10) auf H-Kennzeichen umgemeldet. Die Buchstabenkombination blieb die gleiche. Selbiges gilt bei Umschreibung von „normalem“ Kennzeichen auf Saison- oder H-Kennzeichen. Einfach mal bei der Zulassungsstelle genau nachfragen…
Gruß Axel
- 21. September 2014 um 21:12 #146359AnonymInaktiv
Hi,
Bei mir war das in Osnabrück auch so.
Ich habe meinen Spider letztes Jahr gekauft, ihn erstmal kurzfristig normal angemeldet, um ihn überhaupt erstmal bewegen zu können. Einen Monat später gab es dann das H und das wurde einfach nur hinten rangehängt.Mein Vorbesitzer hatte hinten noch ein großes Schild am Spider befestigt aber in den Papieren stand „Platz für hinteres Kennzeichen nur 320x160mm, Ausnahmegenehmigung erforderlich“ und da gab es auch kein Problem mit dem Schild, als ich gefragt habe, ob ich eine Nummer kleiner anbringen kann. Diese Ausnahmegenehmigung, die ich noch in den Kaufunterlagen gefunden habe, wollte aber keiner bei der Zulassung sehen und da hat auch niemand nachgefragt.
Kann man nicht einfach mit anderen Bildern von ebenfalls kleinen Nummernschildern an anderen Spidern argumentieren?
Die großen Schilder hinten sehen wirklich nicht schön aus…Gruß
Bernd - 22. September 2014 um 15:30 #146360AnonymInaktiv
geht doch …
[image:307zkd4d]http://up.picr.de/19597396qs.jpg[/image:307zkd4d]
- 22. September 2014 um 17:11 #146361AnonymInaktiv
@mafra wrote:
geht doch …
Dass es geht, steht nicht zur Debatte.
Er wollte wissen wie es geht 😀 - 23. September 2014 um 15:49 #146362info@net-ter.deKeymaster
hallo zusammen,
war mit meinem Spider bis zum Regierungspräsidium Freiburg gegangen da ich ein kleines Nummernschild hatte und wollte. Auch im Gutachten stand baulich bedingte Größe „…..“ Habe aber leider eine „Absage erhalten“ mit der Begründung
Umbau kosten bis zu 5000 Euro müssen vom Besitzer getragen werden.Somit wurde aus dem Sonder-Kennzeichen BL P7 nun BL P7 H in Engschrift ohne Platzhalter mit der Freigabe des Regierungspräsidium.
Es gibt Spiderfahrer im Balinger-Raum die haben sich einfach ein kleines Nummernschild anfertigen lassen und die Plaketen aufgeklebt. Mit dem bitteren ENDE „Strafanzeige und Sicherstellung des Fahrzeuges“
Gruß Frank
- 23. September 2014 um 16:01 #146363info@net-ter.deKeymaster
nach dem Umbau:
- 24. September 2014 um 6:10 #146364info@net-ter.deKeymaster
Ich habe meinen Spider letzte Woche von H auf 07er Kennzeichen umgemeldet.
Ich hatte vorher das Kennzeichen BC U9H in Engschrift, welches nicht zwischen die Nummernschildbeleuchtung gepasst hat. Breite Numnmernschild 340mm und der Platz zwischen der N-Beleuchtung waren 330 mm. Ich hatte den schwarzen Rand links und rechts etwas abgeschnippelt, dann gings.
Ich hatte ein TÜV-Gutachten mit max. Breite von 320mm und max. Höhe von 160mm aus dem Jahr 1998, welches mir aber gar nichts half.
Zur Zulassung den Spider mitbringen, Begutachtung durch Sachbearbeiter und Leiter der Zulassungsstelle, dann wurde problemlos ein Leichtkraftradschild für hinten genehmigt.
Vorne habe ich leider ein Zweizeiliges Kuchenblech mit 240 mm Breite. Da war nichts zu machen (BC 07300) - 10. Oktober 2014 um 17:43 #146350AnonymInaktiv
Ich habe das kleine Kennzeichen eingetragen, aber leider nur die Länge , d.h. wenn ich Pech gehabt hätte und der Beamte bei der Kennzeichen Vergabe(Sonderbüro Oldtimer und Umbauten)nicht so positiv auf meine mitgebrachten Umbau Fotos reagiert hätte, würde ich jetzt vielleicht mit einem Pizza Blech rum fahren.
Auf die Breite hat man keinen Anspruch wenn nach unten Platz ist.
Bei mir meinte er:“ so ein schönes Auto darf man nicht verschandeln!“
Den Mann habe ich an diesem Tag sehr lieb gehabt! - 10. Oktober 2014 um 18:37 #146349AnonymInaktiv
[attachment=0:394h3e8j]Spider komp01.jpg[/attachment:394h3e8j]
So geht das ohne „Kuchenblech“ 😀
- 11. Oktober 2014 um 11:52 #146365AnonymInaktiv
Danke für Eure Beiträge. Ich hab’s jetzt auch. (Leichtkraftradformat hinten). Mit Fotos, sachlicher Argumentation und und dem Gedankenansatz zur Erhaltung automobilem Kulturgutes hat es reibungslos geklappt, das Kuchenblech auszuschliessen.
Auch das urprüngliche Kennzeichen ist natürlich kein Problem, sofern die Anzahl der Stellen mit H nicht überschritten wird. - 11. Oktober 2014 um 12:48 #146366AnonymInaktiv
[image:2cufmdkt]http://up.picr.de/19780156wa.jpg[/image:2cufmdkt]
- 28. Oktober 2014 um 12:04 #146348AnonymInaktiv
Hi zusammen,
ich kann das leider alles nicht bestätigen, mit Kulanz, Eintragung vorhanden und gut ist usw.
Mein H-Zulassungsodyssee in Calw ist schon 4 Jahre her und hat über 5 Stunden gedauert. Als ich den Wagen übernommen hatte bekam ich CW-U 3, alles schick und passend. Alle Eintragungen im Schein über Nummerschild usw. vorhanden. Nach den 40 Jahren wegen Steuer auf H-umtragen, GTÜ kein Problem Oldtimergutachten ohne Mängel bis auf die Anmerkung der Scheibenwischergeschweindigkiet 🙁 .
Also mit meinen Papieren zum LRA, und dann ging es los, US Spider mit kleinem Kennzeichen gibt es im LK Calw nicht ob das in den Papieren steht oder nicht, Amtsleiter gebeten sich das Fahrzeug anzusehen. Erster Ausspruch, was ist den dass für eine sch.. Stoßstange, und das passt ja gar nichts. Ich war nur dort um eine H-Zulassung zu machen, aber nichts da, er hat mir sämtliche Unterlagen über Vorschriften und Umbaukosten usw vorgelegt zu nachlesen, Aussage: in Stuttgart geht das das sind Amis stationiert, LK Calw gehört zum Regierungsbezirk Karlsruhe, da ist das nicht möglich. Bin dan zur Schilderwerkstatt und habe div. Rohlinge mitgenommen und den Amtsleiter wieder mit ans Auto. Alles abgelehnt. Ich ihm die Aufgabe gegeben mir zu sagen welches Nummernschild er verantworten kann. Ausspruch „keines“ und wenn dann vorne und hinten gleich. Ich habe mich dann getraut zu sagen ob er schon mal eine VW Käfer gesehen hat. Also kein anderse Schild , keine H-Zulassung, dann wollte ich Saison, da hat er abgedreht schrie mich an ob ich ihn verarschen will. Nach 25 Minuten hat er sich dann nochmals sehen lassen, wir sind dann alle Rohlinge durchgegangen die die Schilderwerkstatt hatte. Letzendlich hat er aus gutem Willen, wie er meinte ein Nummernschild mit 34×34 cm herausgezogen und das habe ich nurn als H-Kennzeichen am Spider. Die Krönung war dann noch, als ich die Dame gebeten hatte die Tüv und Kreisplakette etwas aus der Mitte zu kleben damit die Schraubenlöscher passen…. Genau . Das Nummernschild steht über Filze auf der Karosserie und konnte Dank der Kleber nur mittig mit einer Schraube besfestigt werden. Wenn du 5 m vom Auto weg bist kannst du durch den unteren Holm der Stoßstage das Kennzeichen nicht lesen. Da steht nur CW zwei senkrechte Striche vom U , von der drei nur der obere Bogen und vom H auch nur zwei senkrechte Striche.So wollte es das Amt und wenn es nicht will , will es nicht………
Ich warte jetzt mal noch 5 Jahre, evtl. ist der Typ dann in Rente.
Grüße Rudolf
- 28. Oktober 2014 um 13:29 #146347AnonymInaktiv
Na da ist ja genau der richtige Mann, am richtigen Platz.
Solche Leute brauchen wir in Deutschland.Der hat bestimmt zu Hause bei Mutti nix zu melden… 😉
Hoffentlich bekommst Du bei der nächsten Polizeikontrolle keine Probleme, weil man das Kennzeichen nicht ganz sehen kann.
Gruß
Thomas - 28. Oktober 2014 um 13:35 #146345AnonymInaktiv
So fahren viele rum. Ja die lieben Behörden…
- 28. Oktober 2014 um 18:05 #146346AnonymInaktiv
Fahr doch mal bei der nächsten Polizeidienststelle und frag, ob die das beanstanden würden.
Ansonsten verweise ich auf folgendes:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)Abschnitt 2
Zulassungsverfahren
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(1) …
(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen; hiervon ausgenommen sind Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der Bundeswehr gemäß Anlage 4 Abschnitt 3 sowie Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der im Bundesgebiet errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere.
(3) …
(4) …
(5) …
(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
– bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung,
Und hier die oben beschriebene Anlage 4:
FZV – Anlage 4
(zu § 10 Abs. 2, § 16 Abs. 5, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 3)
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschiften1. Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe 200 mm
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.2. Schrift
…
Da werden dann die Schriftgrößen inklusive der zulässigen Engschrift beschrieben. Ein Buchstabe der Engschrift hat eine um 7mm reduzierte Breite gegenüber dem sonstigen „normalen“ Buchstaben. Auch die Zahlen sind von geringerer Breite.
In den Vorschriften heißt es jeweils „Größtmaß“ für die Breite. Die Höhen sind vorgegeben. Beim einzeiligen 110mm, beim zweizeiligen 200mm.
Die Kombination CW U 3H (wobei nach der 3 kein Leerraum sein mus, sollte mit der sog. Engschrift auf weniger als 340mm kommen.
Richtig ist aber auch, dass gemäß dieser Anlage ein verkleinertes Kennzeichen – wie es von vielen hier (noch) verwendet wird – eben nicht mehr laut der gültigen FZV verwendet werden darf.Mein einzeiliges Kennzeichen hat genausoviele Buchstaben/Zahlen, wie Deines. Ein einzeiliges wäre also bei der denkbaren Versetzung der Kennzeichenbeleuchtung (entweder weiter in Richtung der Rückleuchten oder von oben oder unten leuchtend) machbar.
Oder aber Du baust wie ich auf Chromstossstangen um 😀
Damit sollte alles geklärt sein.
Welche Kennzeichengrößen ein vielseitiger Schiderhersteller anbieten kann, kannst Du hier nachsehen:
http://www.utsch.com/produkte/kennzeichen-schilder/euro-kennzeichen.html
Gruß Axel
- 29. Oktober 2014 um 8:18 #146343AnonymInaktiv
Hilft alles nichts.
😕
Wenn er nicht will, hast du Pech gehabt.Die Umbaukosten sind zumutbar. Entweder die Beleuchtung weiter nach Außen oder nach oben versetzen.
ODER:
Dem Mann solange auf den Geist gehen, bis er nachgibt. War bei mir so. fast 2 Jahre rumgemacht.
Gruß und viel Glück
- 29. Oktober 2014 um 19:49 #146344AnonymInaktiv
Hallo zusammen,
Ihr glaubt nicht was sich alles schon versucht habe.
Ja , ja das ist die liebe Not mit den Verwaltungsbehörden. Ich war erst jetzt wieder bein TÜV der hat auch wieder nur gemeint, dass soll ich doch ändern lassen, das sieht unschön aus. Einen richtigen TIP konnte er mir aber auch nicht geben.Das mit der Polizei habe ich auch schon versucht. 😆 Der Beamte meinte nur, für Ihn sei es in Ordnung, er hat jedoch einen Kollegen bei der Verkehrskontrolle bei dem könnte ich mich warm anziehen. Auf den Hinweis, dass das die Zulassungstelle ausgegeben hat, war nur die Antwort, “ Das sei korrekt“ , für die Sichtbarkeit und den ordentlichen Zustand des Nummernschildes ist der Halter des KFZ verantwortlich, nicht die Behörde. 😕
Da schiebt jeder die Verantwortung von sich.
Ich wollte auch schon bei einer anderen Schilderwerkstatt mit ein Kennzeichen drucken lassen, mit Engschrift und H. Der meinte nur, dass wird auch nichts, weil die Kleber nicht an die richtige Stelle kommen würden zu weit links sein und soviel Kompetenz hat so ein Sachbearbeiter nicht dass er den Kleber einfach draufmacht. Chance hast du nur wenn du einen alten Rohling ohne blaues D in der rechten Ecke irgendwo her bekommst, dann reicht der Platz. Bevor ich so ein Schild bekomme, was nicht EU Standard mehr ist, habe ich 3mal im Lotto einen 6er.
Ich habe mich damit abgefunden und noch keinen Strafzettel bekommen.
Die Zeit wird´s richten. Und so lange ich im Spider sitze sehe ich das Nummernschild eh nicht.Grüße Rudolf
- 29. Oktober 2014 um 19:58 #146342WinniTeilnehmer
Zu der Problematik bei den Ami Stoßstangen mit einem kleinen Nummernschild für vorne, mal aus eigener Erfahrung beim Tüv.
Original kommt das Schild links mit einem Halter auf dem Gummi der Stoßstange, dort sind auch zwei Bohrungen ab Werk.
Die Tüv Prüfer scheinen dieses aber nicht zu wissen und deshalb immer wieder das Thema mit einem kleinen Schild für vorne.
Als ich vor ein paar Jahren bei mir die H Zulassung machen lies, bekam ich auch das Kuchenblech von 360 x 340 eingetragen und hinten das kleine. Der Prüfer argumentierte nur damit, es ist ja genügend Platz dafür da.
Ein paar Wochen später musste ich mit einem anderen Wagen zum Tüv dabei sagte dich dem Prüfer das ich Probleme habe bei dem Spider mit der Kühlung und mein Lüfter würde immer laufen, weil ich weniger Luftzufuhr habe.
Musste den Spider dann vorführen und bekam dann die Bescheinigung für das kleinste Schild mit Eintragung 22 Grad gegen die Fahrbahn.
Das ganze hat mir dann mit Ausnahmegenehmigung und und und knappe 100 Euro gekostet.Der gleiche Prüfer wollte es aber voriges Jahr bei einem Bekannten von mir nicht mehr genehmigen.
Ich glaube das vieles mit der Tagesform und wie man kommt gegangen und argumentieren kann zusammen hängt beim Prüfer.
Denn Anscheinend wirkliche Richtlinien oder Vorschriften, scheint es ja nicht zu geben.Tip von mir, hartnäckig bleiben.
Gruß Winni
- 4. Januar 2015 um 11:54 #146367AnonymInaktiv
Wenigstens etwas hat sich verbessert im Behörden Deutschland:
- 12. Januar 2015 um 4:28 #146368AnonymInaktiv
Das sind dann exakt die von mir beschriebenen 400 mm.
- 12. Januar 2015 um 4:29 #146369AnonymInaktiv
Es ist der totale Ermessensspielraum und Glücksache.
- 12. März 2015 um 19:38 #146370hartig.markus@gmx.deTeilnehmer
Ich habe 300X150mm eingetragen! Wenn eine kopie vom schein hilft? Bitte melden!
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