Wichtiger Hinweis „Bekanntgabe Fahrgestellnummern“

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    • #191775
      Avatar-FotoRainer
      Keymaster

      Eine Person ist dann „bestimmbar“, wenn sie z.B. über die Fahrgestellnummer oder weiteres Zusatzwissen identifizierbar ist. In diesen Fällen liegen also „personenbezogene Daten“ vor. Damit gilt in diesen Fällen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

      Wir distanzieren uns deshalb von  gewissen Foren , da dort die DSGVO nicht gewährleistet ist.

       

       

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