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Startseite › Foren › Spider & Co. › Allgemeines › Wichtiger Hinweis „Bekanntgabe Fahrgestellnummern“
Eine Person ist dann „bestimmbar“, wenn sie z.B. über die Fahrgestellnummer oder weiteres Zusatzwissen identifizierbar ist. In diesen Fällen liegen also „personenbezogene Daten“ vor. Damit gilt in diesen Fällen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
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