ADAC Position zur Revision der Richtlinien zur technischen Überwachung
Hier eine Stellungnahme des ADAC dazu…
ADAC Position zur Revision der Richtlinien zur technischen Überwachung
Hier eine Stellungnahme des ADAC dazu…
das Thema „Falsche Identitäten bei Oldtimern, Sammlungs- und Liebhaberfahrzeugen“ beschäftigt die Oldtimerszene schon lange.
Mit dem Fall Klaus Kienle und einem gefälschten Mercedes-Benz 300 SL wurde die Thematik im letzten Jahr sehr präsent und in Fachkreisen wird dies seither intensiv behandelt.
Der Sender SWR hat nun eine TV-Reportage „Skandal um Oldtimer – der tiefe Fall des Klaus Kienle“ veröffentlicht. Man findet den Beitrag unter dem folgenden Link in der Mediethek: https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIxMjkyNzE
Dieses Thema beschäftigt auch den Parlamentskreis Automobiles Kulturgut, das Thema wird auf der nächsten Sitzung am 8. November erneut auf der Agenda stehen.
Alle bisherigen Protokolle und Anhänge finden Sie unter folgendem Link: https://www.adac-motorsport.de/parlamentskreis-automobiles-kulturgut/
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Expertise der Firma FSP Classic Competence hinweisen, die bei zweifelhaften Fahrzeugen entsprechende Untersuchungsmöglichkeiten anbietet: http://www.fsp-classic.de/wp/
Ebenso möchten wir auf das Kapitel 6. Begutachtung, Kauf und Verkauf des ADAC Oldtimer-Ratgeber 2024/2025 hinweisen, welches auch wertvolle Hinweise für den Kauf und Verkauf von Oldtimer Fahrzeugen und deren Begutachtung enthält.
Beste Grüße
Johann König
Referent Klassik Interessenvertretung
ADAC Korporativclubbetreuung
ADAC Klassik
Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,
im Rahmen der ADAC Korporativmitgliedschaft gewährt die ADAC Autoversicherung AG den Clubmitgliedern der Korporativclubs und Ortsclubs Rabattvorteile bei der ADAC ClassicCarVersicherung und der ADAC-Autoversicherung
Bei der Vorlage eines Mitgliedschaftsnachweis in einem ADAC Korporativclub berechnen die Kollegen der ADAC Geschäftsstellen sowie der ADAC Telefon-Servicezentrale Ihren individuellen Beitrag für die ADAC Autoversicherung bzw. die ADAC Classic-Car-Versicherung.
Unsere Kollegen der ADAC Autoversicherung AG haben hierzu einen Flyer mit näheren Informationen erstellt, den wir Ihnen gerne im Anhang zur Verfügung stellen.
Sie finden hier den Online-Tarifrechner: www.adac.de/produkte/versicherungen/oldtimerversicherung/tarife-und-leistungen (für Clubmitglieder der Korporativclubs und Ortsclubs wird der Rabatt nur in der ADAC Geschäftsstelle oder telefonisch gewährt)
News zu den Kraftstoffen :
Bio- und Synthetikkraftstoffe
Das Thema wird in der aktuellen ADAC Motorwelt behandelt. Wir möchten daher gerne auf die Seiten 38 bis 43 der aktuellen ADAC Motorwelt hinweisen, siehe ebenfalls beigefügte PDF.
https://www.adac.de/der-adac/motorwelt/das-clubmagazin/
https://www.adac.de/der-adac/motorwelt/motorwelt-e-paper/
Mit freundlichen Grüßen
Johann König
Referent Klassik Interessenvertretung
ADAC Korporativclubbetreuung
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Für alle Interessierten hier der Link zum Ratgeber : https://www.adac-motorsport.de/adac-oldtimer-ratgeber/
Viel Spass dabei 😀
Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,
im ADAC Oldtimer-Ratgeber ist dem Thema Oldtimer und Sicherheit ein eigenes Kapitel gewidmet:
https://www.adac-motorsport.de/adac-oldtimer-ratgeber
Hierzu ein kleiner Auszug aus dem ADAC Oldtimer-Ratgeber:
„Die Ergebnisse der Unfallforschung belegen, dass das Risiko eines Unfalls mit einem Oldtimer rund 11-mal seltener ist als mit einem modernen Pkw ….
… Einen wesentlichen Faktor bei der Sicherheit bestimmt der Fahrer selbst: und zwar durch eine vorausschauende Fahrweise! Nach einer Statistik ist nämlich der Mensch in 98 Prozent aller schweren Unfälle die Ursache. Aufmerksames und vorsichtiges Fahren ist deshalb bei weniger Fahrzeugsicherheit sehr wichtig!“
ADAC Oldtimer-Trainings
Wir lieben Oldtimer – und wir fahren vorsichtig. Wer besonders sicher mit dem „Oldie“ unterwegs sein möchte, für den bieten sich auch spezielle Fahrsicherheitstrainings an. Aktuell bestehen auf drei Anlagen des ADAC die Möglichkeiten eines entsprechenden Oldtimer-Trainings:
Als konkrete Termine sind aktuell unter https://www.fsz-hannover.de/oldtimer folgende Buchungsmöglichkeiten für Einzel-Teilnehmer vorhanden – Mitglieder der ADAC Korporativclubs erhalten auf die genannten Preise 10% Rabatt:
Die Betreiber der o.g. Anlagen bieten zudem die Möglichkeit eines individuell abgestimmten Gruppentrainings bei dem besondere Wünsche im Training oder spezielle Rahmenprogramme realisiert werden können. Diese Gruppentrainings sind speziell für Oldtimer- und Youngtimer-Clubs interessant.
Wenn Sie hierzu mehr erfahren wollen, so können Sie sich gerne direkt an die o.g. Fahrsicherheitszentren wenden.
Hinweis: Wichtige Verhaltensregeln für alle Oldtimer-Fahrer und damit auch entsprechende Sicherheitsaspekte findet man zudem im „FIVA-Leitfaden – Für eine verantwortungsvolle Nutzung historischer Fahrzeuge auf den Straßen von heute“
Download hier: https://fiva.org/download/leitfaden-fur-den-verantwortungsvollen-umgang-mit-historischen-fahrzeugen-german/
Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,
der Oldtimer-Weltverband FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) informiert mit seinem „EU-Update“ regelmäßig über aktuelle Themen in der EU-Gesetzgebung, die auch historische Fahrzeuge betreffen.
Die englischsprachige Original-Version dieser EU-Updates finden Sie auf der Internetseite der FIVA unter folgendem Link: https://bit.ly/3p3idQ0
Als Service für die ADAC Oldtimer-, Youngtimer- und Korporativclubs stellen wir Ihnen gerne regelmäßig die deutschen Übersetzungen der EU Updates zur Verfügung.
Mit dieser E-Mail übersenden wir Ihnen beigefügt die aktuelle Ausgabe Dezember 2021. Weitere EU-Updates in deutscher Übersetzung finden Sie hier: https://www.adac-motorsport.de/fiva-weltverband/eu-updates
Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,
Weihnachten steht allmählich vor der Tür und damit einhergehend Familienbesuche, Skiurlaube oder einfach nur Wochenendtrips zum Entspannen vom ganzen Geschenke- und Familienstress.
Damit Sie Ihre Zeit für das Wesentliche nutzen können und nicht irgendwo auf der Straße im Verkehr verlieren, stellt unser Navigationspartner TomTom ein interessantes Angebot für die ADAC Korporativclubs bereit.
Die TomTom GO Navigation (kürzlich von Stiftung Warentest ausgezeichnet) bietet erstklassige Navigation mit weltweiten Offline Karten sowie Straßen- und Verkehrswarnung in Echtzeit.
Weitere Vorteile der App sowie das Angebot finden Sie auf der beigefügten Anzeige, die Sie gern in Ihrem Clubmagazin für Ihre Clubmitglieder abdrucken können.
Wenn Sie sich für das Testabo für ADAC Clubs (Korporativclubs und/oder Ortsclubs) interessieren, erhalten Sie 3 Monate gratis, wobei das Abo automatisch endet.
Dies entspricht einem Rabatt in Höhe von 38,41% gegenüber dem Jahresabo.
Das Angebot gilt bis 31. Dezember 2021.
Hier geht es direkt zum Angebot: www.tomtom.com/de_de/gonavdach
Sie können aber auch über den beigefügten QR-Code auf die Bestellseite gelangen und wir freuen uns, wenn Sie den QR-Code in Ihrem Clubmagazin für Ihre Clubmitglieder abdrucken.
Damit können wir Ihnen einen weiteren Vorteil als ADAC Club anbieten und wünschen Ihnen viel Freude mit der TomTom GO Navigation App und eine stressfreie Reisezeit an Weihnachten.
Gerne dürfen Sie diese Informationen an alle Ihre Clubfreunde weiterleiten oder uns zusätzliche Emailadressen für den Verteiler an clubs@adac.de nennen.
Über redaktionelle Veröffentlichungen in Ihren Clubzeitschriften mit Quellenangabe ‚ADAC e.V. – Klassik‘ würden wir uns sehr freuen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Johann König
Referent Klassik Interessenvertretung
ADAC Klassik
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Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,
nach den Lockerungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden auch wieder vermehrt Veranstaltungen der Oldtimer Szene statt.
Wir möchten deshalb auf die ADAC Oldtimer-Ratgeber Broschüre hinweisen, die Sie gerne im Rahmen Ihrer Präsenzveranstaltungen verteilen können.
Falls Sie die gedruckte Version des ADAC Oldtimer-Ratgebers gerne bei Ihrer Veranstaltung, in Ihrem Club oder Betrieb an Oldtimer-Interessierte verteilen möchten, senden wir Ihnen gerne genügend Exemplare kostenlos zu – kurze Rückmeldung per E-Mail an clubs@adac.de mit Liefer-Adresse genügt (VPE: je Karton sind jeweils 30 Stück enthalten). Aus logistischen Gründen können wir derzeit leider keine einzelnen Broschüren versenden.
„Auf insgesamt 204 Seiten im praktischen DIN A5-Format deckt der ADAC Oldtimer-Ratgeber detailliert alle relevanten Themen zu historischen und klassischen Automobilen und Motorrädern ab. Vom An- und Verkauf der Oldtimer über die Pflege und Wartung der Fahrzeuge, von der Restaurierung, Klassifizierung und Versicherung bis hin zu Informationen zu den zahlreichen Klassik-Veranstaltungen des ADAC informiert der kompakte Ratgeber umfassend. Ebenso behandelt er weitere aktuelle Facetten der Oldtimerlandschaft wie beispielsweise Informationen zur Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge oder Themen des Oldtimer-Weltverbandes FIVA.“
Die Online Version des ADAC Oldtimer-Ratgeber 2020/21 finden Sie aktuell unter der folgenden Internetseite:
https://res.cloudinary.com/adacmkv/image/upload/Broschuere-komplett.pdf
Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,
vor vier Wochen wurde eine Online-Petition gestartet, die sich gegen die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) §6 Absatz 4 richtet. Die Petition wurde von der Oldtimer-Szene in den sozialen Medien rasant verbreitet. Wir haben uns den Sorgen der Szene gewidmet und dieses Thema mit unseren ADAC Juristen geprüft und parallel das Thema mit den anderen Verbänden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AGHF) als auch im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK) aufgegriffen und eingehend diskutiert. Sie finden diese Information und unsere Stellungnahme auf unserer Internetseite: https://www.adac-motorsport.de/oldtimer-interessenvertretung/neufassung-stvo-2021
Nun hat sich der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller zu den Diskussionen um die Auswirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Rahmen einer Pressemitteilung geäußert:
Keine Fahrverbote für historische Fahrzeuge
Berlin, 23. Juni 2021. Zu den Diskussionen um die Auswirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Fahrverbote für historische Fahrzeuge drohen nicht. Technisches Kulturgut auf zwei, drei, vier oder sogar mehr Rädern wird auch weiterhin auf unseren Straßen erlebbar sein. Die jüngste Änderung am Straßenverkehrsgesetz ändert daran nichts. Alles was auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes heute möglich ist, war auch vor der Änderung bereits möglich. Das Gesetz wurde lediglich sortiert, einfacher formuliert und Ausführungen zusammengefasst. Die Änderung hatte vor allem einen ordnenden Charakter, wie bereits in der Zieldarstellung des Gesetzes betont wird. Inhaltlich geändert wurde lediglich die Absenkung des Alters auf 15 Jahre für den Führerschein AM16. Darüber hinaus kamen keine neuen Formulierungen ins Gesetz und es sind keinerlei Verschärfung vorgenommen worden. Eine sich in der Szene viral verbreitende Petition verkennt Inhalt und Ziele des am 20. Mai 2021 vom Deutschen Bundestag angenommenen Änderungsgesetzes und speziell den Inhalt des kritisierten Paragrafen 6 Absatz 4. Die Aufregung, dass aufgrund der Gesetzesänderung nun Fahrverbote für Oldtimer drohen, ist völlig unbegründet.
Auch wenn sich mit der Novelle materiell-rechtlich nichts verändert hat, muss sich die Szene stets der Verantwortung für das Hobby bewusst sein. Mehrheiten zur Neugestaltung von Gesetzen können sich ändern. Bislang gibt es im Deutschen Bundestag eine Mehrheit, um historische Fahrzeuge, Motorräder und Nutzfahrzeuge erlebbar auf den Straßen zu halten. Auch die Gesellschaft verbindet ein weitgehend positives Stimmungsbild mit Oldtimern. Diese Unterstützung muss durch eine rücksichtsvolle Teilnahme am Straßenverkehr bewahrt werden. Für alle Aktiven sollte daher immer gelten: Die Freude an unserem Hobby vermitteln wir am besten, indem wir rücksichtsvoll unterwegs sind, umsichtig agieren und unnötige Aktionen von vornherein unterlassen.“
Diese Meldung haben wir auch in unserem ADAC Klassik Facebook Auftritt gepostet: ADAC Klassik – 😎 Eilmeldung: Keine Fahrverbote für historische Fahrzeuge | Facebook
Liebe Clubmitglieder,
will der Gesetzgeber wirklich historische Fahrzeuge verbieten?
Aufgrund des aktuellen Gesetzesbeschlusses zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) §6 Absatz 4 wurde die Oldtimerszene durch eine Online-Petition sehr verunsichert. Nach der Einschätzung der ADAC Juristen führt der aktuelle Gesetzesbeschluss zu keiner Verschärfung im Vergleich zum früheren Gesetzestext.
Sie finden diese Information und unsere Stellungnahme auch auf unserer Internetseite: https://www.adac-motorsport.de/oldtimer-interessenvertretung/neufassung-stvo-2021
„Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit sollte ein Gesetz geschaffen bzw. so geändert werden, dass das zukünftige Fahren von Oldtimern verbieten könnte.
Entstanden wohl aus dem nachvollziehbaren Wunsch der Anrainer von Passstraßen, welche speziell an Wochenenden unter dem Lärm von oftmals manipulierten Motorrad-Auspuffanlagen leiden.
In der vorliegenden Form soll ein Fahrverbot schon dann gerechtfertigt sein, wenn die „Bevölkerung von schädlichen Umwelteinwirkungen betroffen ist“.
Dazu würde es schon genügen, einen Oldtimer, der naturgemäß über keinen KAT verfügt, oder „schlimmer“ noch, einen Zweitakter, der konstruktiv bedingt Öl verbrennt, benutzen zu wollen. Gegen diese Pläne läuft darum noch eine Petition, die unter:
https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-des-6-stvg-gesetzesbeschluss-zum-strassenverkehrsgesetz-drucksache-432-21
erreichbar ist und der sich jeder Oldtimer-Besitzer anschließen sollte, so er denn überhaupt hiervon erfährt. Es haben schon ca. 26 % der notwendigen 50.000 Personen diese Petition unterstützt. Wer mitmachen will, sollte es bald tun, denn sie läuft nicht mehr lange (Stand 07.06.2021 nur noch 6 Wochen).Man kann das ganz einfach auf deren Seite erledigen, ohne eine Briefpost mühsam ausfüllen und abschicken zu müssen.Die Initiatoren dieses Gesetzes haben ihr Vorhaben anscheinend bewusst nicht „an die große Glocke“ gehängt, und die Motorradzeitschrift „Tourenfahrer“ ist bisher die einzige, die darüber berichtet hat. Kein Aufschrei vom ADAC oder anderen Automobilclubs, obwohl sich deren Mitglieder ja gerade deshalb dort zusammengeschlossen haben, um ihre Interessen besser vertreten zu sehen.
Den Artikel der Zeitschrift „Tourenfahrer“ sieht man hier:
https://www.tourenfahrer.de/nachrichten/verkehrsgesetzes/
Es lohnt, sich mit dieser Sache etwas intensiver zu beschäftigen, denn wenn in Zukunft jeder Bürgermeister seinen Ort für Oldtimer sperren kann, sind Treffen, Märkte, Ausfahrten usw. akut bedroht:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0401-0500/432-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Um möglichst viele Oldtimer-Fans zu erreichen, bitten wir diesen Aufruf an alle erreichbaren Oldtimer-Clubs, Interessengemeinschaften, Stammtische, Foren usw. weiterzuleiten.
Wir hoffen inständig, dass genügend Stimmen zusammenkommen, um dieses Vorhaben schon im Keim zu ersticken und wünschen uns allen weiterhin gute Fahrt mit den Autos, die noch eine Seele haben.
Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,
das Thema Kraftstoffe beschäftigt uns regelmäßig und verständlicherweise haben uns gerade in der letzten Zeit hierzu zahlreiche Anfragen erreicht.
Aus diesem Grunde haben wir hier einmal einige relevante Informationen der ADAC Experten zusammengestellt. Neben den passenden Links zu den offiziellen Internetseiten finden Sie im Anhang teilweise detaillierte Beschreibungen sowie Positionen.
Synthetische Kraftstoffe – Energieträger der Zukunft?
https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/alternative-antriebe/synthetische-kraftstoffe/
CARE – Der umweltfreundliche Diesel-Pkw
https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/benzin-und-diesel/care-diesel/
Biosprit E10
In Deutschland sind die Kraftstoffanbieter gemäß § 3 (2) der 10. BImSchV verpflichtet, an allen Tankstellen, die Super E10 anbieten, auch Super E5 weiterhin vorzuhalten – und zwar zeitlich unbefristet. Zu beachten ist, dass E5 nicht „ethanolfrei“ heißt, sondern dass max. 5 Vol.% Ethanol enthalten sein dürfen, bei E10 sind es max. 10 Vol.% Ethanol.
Ausnahmeregelungen sind nur für sehr kleine Tankstellen vorgesehen. Diese Pflicht könnte nur durch eine Änderung der Verordnung zurückgenommen werden. Bestrebungen, die Bestandschutzregelung abzuschaffen, gibt es seitens der Bundesregierung derzeit nicht. Damit geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus: Die EU verlangte nur ein verpflichtendes Anbieten von E5 bis 2013. Eine Übersicht zur Verfügbarkeit von E5 in anderen Ländern haben wir leider nicht.
Diese Infos können Ihnen als Basis für aktuelle Diskussionen rund um Kraftstoffe dienen.
Wir möchten auch hier wieder einmal auf die relevanten Informationen im ADAC Oldtimer-Ratgeber hinweisen.
Die Online Version des ADAC Oldtimer-Ratgeber 2020/21 finden Sie aktuell unter der folgenden Internetseite: https://res.cloudinary.com/adacmkv/image/upload/Broschuere-komplett.pdf
Das Kapitel 14 „Kraftstoffe“ ist per Direktlink hier verfügbar: https://res.cloudinary.com/adacmkv/image/upload/Kapitel_14.pdf
Falls Sie die gedruckte Version des ADAC Oldtimer-Ratgebers bevorzugen, senden wir Ihnen dies Broschüre mit 204 Seiten Umfang im DINA5 Format gerne zum Verteilen an Ihre Club-Mitglieder kostenlos zu – kurze Rückmeldung mit Liefer-Adresse genügt (VPE: je Karton sind jeweils 30 Stück enthalten).
Noch ein paar Worte speziell in Sachen Oldtimer-Fahrzeuge: Unsere historischen Fahrzeuge sind Automobiles Kulturgut. Oldtimer machen nur knapp 1% des gesamten Kfz-Bestandes aus. Mit der geringen Laufleistung von ca. 1.500 km pro Jahr liegen die Fahrleistungen aller Oldtimer im Promille Bereich im Vergleich zu den Fahrleistungen des gesamten Fahrzeugbestandes aus. Diese und weitere Fakten haben wir gemeinsam mit anderen deutschen Oldtimer-Verbänden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AGHF) in der Broschüre „Wir lieben Oldtimer“ zusammengefasst.
Wir denken, dass diese Zusammenstellung ebenfalls für Sie hilfreich sein kann, um in einer manchmal aufgeheizten Diskussion sachliche Argumente für das Fahren unserer geliebten Oldtimer parat zu haben. Sie finden diesen Flyer auch zum Download z.B. hier: https://ticker.mercedes-benz-passion.com/wir-lieben-oldtimer-initiative-der-ag-historische-fahrzeuge/ – Bestellen Sie gerne ein paar dieser Flyer zum Verteilen in Ihrem Clubumfeld – kurze Rückmeldung an clubs@adac.de mit Liefer-Adresse genügt.
Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,
in der Rubrik Wichtiges zur Kfz-Zulassung | ADAC finden Sie regelmäßig Informationen über die Kfz-Zulassung.
Aktuell wurden die Kurzzeitkennzeichen sowie die roten Kennzeichen beleuchtet und die wichtigsten Fragen und Antworten unter folgenden Links zusammengestellt:
Kurzzeitkennzeichen: Für Probe- und Überführungsfahrten:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/kurzzeitkennzeichen/
Rotes Kennzeichen: Was es bedeutet, wer es bekommt:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/rote-kennzeichen/
Diese Beiträge ergänzen die Informationen aus unserem umfassenden ADAC Oldtimer-Ratgeber. Die Online Version des ADAC Oldtimer-Ratgeber 2020/21 finden Sie aktuell unter der folgenden Internetseite: https://res.cloudinary.com/adacmkv/image/upload/Broschuere-komplett.pdf
Das Kapitel 8 „Zulassungsarten und Steuersätze“ ist per Direktlink hier verfügbar: https://res.cloudinary.com/adacmkv/image/upload/Kapitel_8.pdf
Falls Sie die gedruckte Version des ADAC Oldtimer-Ratgebers bevorzugen, senden wir Ihnen dies Broschüre mit 204 Seiten Umfang im DINA5 Format gerne zum Verteilen an Ihre Club-Mitglieder kostenlos zu – kurze Rückmeldung mit Liefer-Adresse genügt (VPE: je Karton sind jeweils 30 Stück enthalten).
Gerne dürfen Sie diese Informationen an Ihre Clubfreunde weiterleiten oder uns zusätzliche Emailadressen für den Verteiler an clubs@adac.de nennen.
Über redaktionelle Veröffentlichungen in Ihren Clubzeitschriften mit Quellenangabe ‚ADAC e.V.‘ würden wir uns sehr freuen.
Beste Grüße
Johann König
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